Weitere Beteiligungen

Elternabende, Elternsprechtage: Elternabende finden auf Einladung der Klassenelternvertreter oder der Klassenlehrerin mehrmals jährlich statt. Beim ersten Elternabend, etwa 10 Wochen vor der Einschulung, an dem die Eltern die zukünftige Klassenlehrerin ihres Kindes kennenlernen und über organisatorische und schulrechtliche Abläufe informiert werden. Die beiden Elternsprechtage im Jahr zeigen neben den Zeugnissen, den Eltern und Erziehungsberechtigten die Entwicklungs- und Lernstände ihrer Kinder auf. Zusätzliche Gesprächstermine sind jeder Zeit möglich und mit den Lehrkräften abzustimmen.

Elternvertreter: Im Rahmen der schulgesetzlichen Vorgaben und der Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus werden Elternvertreter für die Gesamt-, Klassen- und Fachkonferenzen (Zeugniskonferenzen) gewählt. Die Klassenelternvertreter sind auch Mitglieder des Schulelternrates und arbeiten eng mit der Schulleitung zusammen (Die genauen Aufgaben und Wählmodalitäten zum Elternvertreter erfahren Sie auf den Elternabenden Ihres Kindes).

Schulelternrat: Der Schulelternrat ist neben der Gesamtkonferenz das wichtigste Gremium der Schule. Hier tagen alle gewählten Elternvertreter der Schule und bringen, durch vier gewählte Vertreter, ihre Vorschläge in die Gesamtkonferenz ein. Die Gesamtkonferenzvertreter informieren ihrerseits den Schulelternrat über die Ergebnisse von Gesamtkonferenzen und nutzen so den Rat als Multiplikator, um so alle Eltern zu erreichen. Darüber hinaus wählen die Elternvertreter im Schulelternrat Vertreter für die Fachkonferenzen, den Kreiseltern- und Gemeindeelternrat. Elternvertreter und somit auch Schulelternratsmitglieder werden immer in der ersten und dritten Klasse für zwei Jahre gewählt. Genauere Informationen zum Wahlmodus und dem Aufgabenfeld eines Schulelternrats-mitgliedes erhalten Sie bei der Schulleitung.